Opferschutz
Eine Zeugin kann im Prozess die Anklagebehörde im Stich lassen, weil sie
- vom Täter unter Druck gesetzt wurde
- verletzt im Krankenhaus liegt
- nicht mehr lebt (1/4 der Suizide
geschehen wegen häuslicher Gewalt)
Wenn ich Schutz erhalten hätte
Schutz und Beratung erwartet
Kolleginnen sind frustriert
Die Polizei sollte die Zeugin umfassend informieren:
- über eine zivilrechtliche Schutzanordnung (Bannmeile) und Wohnungszuweisung durch das Gewaltschutzgesetz und wie sie diese beantragt
- über Beratungsstellen und Frauenhäuser und deren Telefonnummern auf einer Notfallkarte aushändigen
- den „persönlichen Sicherheitsplan“ mit der Zeugin durchsprechen.
In Österreich greift die Polizei/Gendarmerie selbst mit einer einstweiligen Verfügung ein, wenn sie die Zeugin gefährdet sieht:
- Ausweisung aus der Wohnung
- Verbot des Aufenthalts an bestimmten Orten
- Kontaktverbot
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